In vier Jahren können Sie insgesamt 28 Prozent abschreiben.
Die Sonderabschreibung ermöglicht Privatinvestoren, je fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer abzuschreiben, zusätzlich zur linearen Abschreibung von zwei Prozent. Es gibt sie befristet für vier Jahre.
Förderberechtigte
Von dem neuen Steuerbonus profitieren Bauherren, die neue Wohnungen bauen und sie dann vermieten, und Immobilienerwerber, die ihr Objekt nach dem Kauf vermieten.
Bau und Kauf
Die neue Sonderabschreibung gilt für Baumaßnahmen, für die der Bauantrag nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellt wurde oder wird. Es kann sich auch um Wohnraum handeln, der anderweitig neu entsteht, etwa durch Anbau oder Aufstockung eines Gebäudes. Im Fall der Anschaffung gilt eine Wohnung als neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird.
Bemessung
Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung, höchstens jedoch 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Kostengrenzen
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen
Vermietungszeitraum
Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den neun Jahren darauf gegen Bezahlung einer Miete zu Wohnzwecken vermietet werden. Die Sonderabschreibung kann nicht für eine bestehende Mietwohnung/für eine neue Ferienwohnung genutzt werden.
Schädlich
Wer eine neue Wohnung erst vermietet, nach ein paar Jahren selbst nutzt oder sie später ohne Mietzahlungen jemandem überlässt, kann damit rechnen, dass das Finanzamt den Steuerbonus vollständig und mit Zinsen rückgängig macht. Das gilt auch, wenn die Kostengrenze von 3.000 Euro je m² Wohnfläche innerhalb der ersten drei Jahre durch nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten überschritten wird.
Ab 2021 neue Regelung bei verbilligter Wohnraumvermietung
Planen Sie die Vermietung einer Immobilie an ein Familienmitglied (z. B. an Kind oder Eltern), dann sollten Sie abwarten, bis das Jahressteuergesetz 2020 tatsächlich verabschiedet wird. Das Einkommensteuergesetz typisiert in seiner derzeit geltenden Fassung bei einer verbilligten Überlassung einer Wohnung zu weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete eine generelle Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlich und einen unentgeltlich vermieteten Teil, wobei nur die auf den entgeltlich vermieteten Teil der Wohnung entfallenden Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden können. Diese Grenze soll auf 50 Prozent herabgesetzt werden. Gilt ab VZ 2021.