Aktuell
Virtuelle Ratssitzungen
KOMMUNALPOLITIK. Im Rahmen der Pandemiebewältigung entstehen immer wieder neue Ideen. Vor allem bei der Suche nach Gestaltungsmöglichkeiten von Treffen, Veranstaltungen oder Ratssitzungen. GL KOMPAKT befragte Fraktionen des Stadtrates Bergisch Gladbach nach ihrer Meinung zu den Themen Live-Streaming oder virtuelle Ratssitzungen.
Foto: Klinkhammels
VON HANS-WERNER KLINKHAMMELS
So sagt Theresia Meinhardt, Sprecherin der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: „Grundsätzlich ist die grüne Fraktion für größtmögliche Transparenz und kann sich durchaus vorstellen, dass Rats- und Ausschusssitzungen live gestreamt werden.“
Auch die CDU-Fraktion ist der Auffassung, man müsse auf die Pandemie reagieren, so Dr. Michael Metten. „Wenn das Gesetz digital mehr ermöglichen würde, würden wir das begrüßen“, sagt er und verweist auf die IHK-Vollversammlung, die mit 90 Mitgliedern gut funktioniert habe, einschließlich eines Geheim-
abstimmungstools. „Dies wäre unsererseits für Bergisch Gladbach wünschenswert, aber leider noch nicht zulässig.“
Jörg Krell bestätigt für die FDP-Fraktion, man habe sich einstimmig für virtuelle Ratssitzungen ausgesprochen. „Das Gebot von Transparenz der Demokratie sollte hier greifen, sodass der Bürger auch mitverfolgen kann, wie die Ratsmitglieder argumentieren.“ Das ist der Knackpunkt: Virtuelle Rats- und Ausschusssitzungen sind nach der Gemeindeordnung nicht zulässig.
Dazu Klaus W. Waldschmidt (SPD-Fraktion): „Um das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus zu vermindern, hat der Rat (56 Mitglieder plus Bürgermeister) seine Entscheidungsbefugnisse vorerst bis zum 28. Februar 2021 auf den Hauptausschuss (21 Mitglieder plus Bürgermeister) delegiert.“
In der SPD-Fraktion finden Sitzungen und Arbeitskreise bereits virtuell statt, allerdings, so Waldschmidt weiter, lebe die politische Auseinandersetzung aber auch von der direkten Diskussion „von Angesicht zu Angesicht“, von nonverbalen Gesten der Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer und auch schon mal von leidenschaftlichen Zwischenrufen. Deshalb, und da sind sich alle Fraktionen einig, sollten derartige Ausnahmeregelungen auch tatsächlich nur für Ausnahmesituationen gelten, denn es sei wichtig, dass man miteinander wertschätzend in Präsenssitzungen diskutiert, so Dr. Metten.
Einig ist man sich auch zum Thema Streamings sowie bei der Einschätzung des Datenschutzes. Während des Live-Streamings werden personenbezogene Daten der jeweiligen Anwesenden verarbeitet. Dazu benötigt man eine datenschutzrechtliche Rechtfertigung, also in diesem Fall eine vorherige Einwilligung. Zudem bewege man sich in Bereichen, in denen die Kosten-Nutzen-Analyse unverzichtbar sei. „Hier muss gerechnet werden. Zum Streamen benötigt man professionelle Unterstützung, daraus ergeben sich laufende Kosten. Wenn aber beispielsweise nur ganz wenige Bürgerinnen und Bürger das Streamingangebot nutzen, wäre das nicht rentabel“, so argumentiert beispielsweise Jörg Krell. Und Theresia Meinhardt weist darauf hin, dass die Verwaltung gerade in anderen Kommunen eruiert, wie teuer solch ein Unterfangen wäre und wie hoch die Abrufe der Videos sind.
Hinzu kommt ein weiteres gewichtiges Argument, das Waldschmidt auf den Punkt bringt: Da im Rat keine Berufspolitikerinnen und -politiker sitzen, sondern ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft, könnte ein Streaming auch dazu führen, dass sich insbesondere rhetorisch nicht so bewanderte Ratsmitglieder nicht an den Aussprachen beteiligen.
Es bleibt also spannend im Bergisch Gladbacher Politgeschehen. Man ist neuen Erfahrungen gegenüber zwar aufgeschlossen, will aber dabei weder die Buchstaben des Gesetzes verletzen noch Kosten unnütz in die Höhe treiben oder Ratsmitglieder blamieren.
Das könnte Sie auch interessieren: